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   BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90   

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https://dejure.org/1990,9605
BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90 (https://dejure.org/1990,9605)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1990 - 5 StR 225/90 (https://dejure.org/1990,9605)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - 5 StR 225/90 (https://dejure.org/1990,9605)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Freisprechung wegen nicht erwiesener Einzelhandlung bei lösen des in Anklage und Eröffnungsbeschluß angenommenen Fortsetzungszusammenhangs durch das Urteil - Erfordernis der Bestimmung der Höhe der Tagessätze für die verhängten Einzelgeldstrafen bei ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90
    Sonst wäre der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft, die Rechtskraft der Verurteilung würde nur die abgeurteilten Handlungen erfassen (BGH NJW 1951, 411, 412; 726, 727; 1984, 501; BGH Beschl. v. 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87 -).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90
    Sonst wäre der Eröffnungsbeschluß nicht erschöpft, die Rechtskraft der Verurteilung würde nur die abgeurteilten Handlungen erfassen (BGH NJW 1951, 411, 412; 726, 727; 1984, 501; BGH Beschl. v. 7. Januar 1988 - 4 StR 669/87 -).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 445/85

    Zurückverweisung - Tagessatzhöhe - Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90
    Diese Entscheidung muß der Tatrichter nachholen (BGHSt 34, 90); für den Mindestsatz, auf den das Revisionsgericht erkennen könnte, ist nach den Feststellungen zu den Einkommensverhältnissen des Angeklagten (UA S. 4) kein Raum.".
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 22.06.1990 - 5 StR 225/90
    Das ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus den Einzelgeldstrafen und aus Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96).
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